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Entlassungsgespräch mit Patientin in der Klinik Floridsdorf

Entlassung

Ist für Ihre weitere Genesung ein stationärer Aufenthalt in unserer Klinik nicht mehr notwendig, wird Ihre behandelnde Spitalsärzt*in ein abschließendes Gespräch mit Ihnen führen und den Entlassungstermin bekannt geben.

Aufenthaltsbestätigung

Auf Wunsch bekommen Sie von uns zusätzlich eine Aufenthaltsbestätigung. Diese erhalten Sie von den Mitarbeiter*innen der Leitstelle während der Servicezeiten.

Unterstützung bei der Entlassung

Damit die Versorgung außerhalb unserer Klinik gut funktioniert, planen unsere Entlassungsmanager*innen zeitgerecht mit Ihnen Ihre Entlassung. Sie besprechen unter anderem die weiteren erforderlichen pflegerischen und/oder therapeutischen Maßnahmen bzw. wie diese organisiert werden können. Sie bieten zudem Hilfestellung bei diversen Anträgen (z.B. Pflegegeld) oder bei der Beantragung eines Pflege- bzw. Pensionist*innen-Heimplatzes. Weitere Unterstützungsangebote erfahren Sie bei Ihrer Entlassungsmanager*in.

Hier finden Sie den Kontakt zum Entlassungsmanagement.

Heimtransport

Bei medizinischer Notwendigkeit veranlassen unsere Mitarbeiter*innen den Heimtransport. In allen anderen Fällen ersuchen wir Sie, das Formular „Kostentragung bei Transporten“ zu unterschreiben und an der Leitstelle abzugeben. Dort erhalten Sie auch zusätzliche Informationen zur Kostenübernahme durch Ihren Sozialversicherungsträger bzw. welche Transportkosten Sie selbst zu zahlen haben.

Kostenbeitrag

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir verpflichtet, einen Kostenbeitrag für Ihren Spitals­aufenthalt zu verlangen. Er wird für maximal 28 Tage im Kalenderjahr eingehoben.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr sowie in besonderen Fällen (z. B. Geburt oder Organspende) entfällt der Kostenbeitrag. Nähere Informationen erhalten Sie an der jeweiligen Leitstelle bzw. im zentralen Patient*innen-Service, Magistrale, Ebene 3 neben der Hauptkassa.

Bitte bezahlen Sie den Kostenbeitrag am Entlassungstag:
An Ihrer Leitstelle können Sie nur mittels Kredit-/Bankomatkarte (während der Servicezeiten) bezahlen. Oder Sie begleichen die Rechnung an der Hauptkassa, Magistrale – Ebene 3, bar oder mittels Kredit-/Bankomatkarte (Montag bis Freitag werktags von 8 bis 14 Uhr).

Betreuung zu Hause

Falls Sie weitere Betreuung nach dem Krankenhausaufenthalt benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihr Stationsteam. Dieses kontaktiert für Sie die zuständige Entlassungsmanager*in.

Entlassungsbrief

Am Tag Ihrer Entlassung erhalten Sie von uns einen Entlassungsbrief mit den wichtigsten Informationen zu Ihrem Aufenthalt. Etwaige, zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegende Informationen werden schriftlich nachgereicht.
Teilen Sie uns bitte mit Formular „Übermittlung personenbezogener Daten“ mit, ob wir eine Kopie Ihres Entlassungsbriefs an Ihre einweisende bzw. weiterbehandelnde Ärzt*in senden sollen. Bei Bedarf kann der Entlassungsbrief auch einer weiterbetreuenden Pflegefachkraft oder Pflegeeinrichtung übermittelt werden.

Chefärztliche Bewilligung

Ist für Medikamente eine Chefärztliche Bewilligung notwendig, übernehmen unsere Mitarbeiter*innen die elektronische Antragstellung dafür. Sie erhalten die bewilligten Rezepte am Tag Ihrer Entlassung in der Klinik.
Für bewilligungsfreie Heilbehelfe/Hilfsmittel wie z.B. Krücken, Rollator und Blutzuckermessgerät stellen wir Ihnen eine Verordnung aus, die bei Vertragspartner*innen der Krankenkasse (z.B. Bandagist*innen, OptikerInnen, Orthopädieschuhmacher*innen) eingelöst werden kann. Wenn es für Ihre Heilbehelfe eine Bewilligung der Krankenkasse braucht, unterstützen wir Sie gerne bei der Einreichung hierfür.
Bei Bedarf ist ein Gespräch mit der Chefärzt*in möglich.

Chefärztliche Servicestelle Klinik Floridsdorf: Montag bis Donnerstag von 8 bis 14 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr, Verwaltungsgebäude 5. Stock, Aufzugsgruppe A. Telefonnummer: +43 1 27700 1390 oder +43 1 27700 1391.

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