Entlassung
Alles Wichtige für den Weg nach Hause
Alles Wichtige für den Weg nach Hause
Wiener Gesundheitsverbund
Klinik Floridsdorf
Brünner Straße 68
A-1210 Wien
+43 1 277000
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Verantwortlich für den Datenschutz:
Wiener Gesundheitsverbund
Generaldirektion
Thomas Klestil Platz 7/1
1030 Wien
Name/Zweck |
Ablauf |
PHPSESSID (erforderlich) Wird automatisch von PHP generiert und dient dem Speichern von Sitzungsinformationen |
Läuft mit Schließen des Browsers ab |
stdpsessionkavgvtestwiengvat (erforderlich) Wird vom Portal generiert und dient dem Speichern von Sitzungsinformationen |
Läuft mit Schließen des Browsers ab |
Name/Zweck |
Ablauf |
hmt_id (erforderlich) Für unbedingt notwendige anonyme dienstbezogene Statistiken und für andere technische Zwecke wie die Unterstützung der Zugänglichkeit |
Sitzung - läuft nach 30 Tagen ab |
INGRESSCOOKIE (erforderlich), __cfduid (erforderlich), __cflb (erforderlich), sessionid (erforderlich) Verwendung für unbedingt notwendige technische Zwecke: Lastausgleich, Routing. Siehe Details Cloudflare Cookies |
Sitzungscookie - läuft nach bis zu 30 Tagen ab |
hc_accessibility (erforderlich) Verwendung für unbedingt notwendige technische Zwecke: Ermöglicht den Benutzer*innen die Nutzung der Barrierefreiheit. Details hCaptcha Accessibility |
Sitzungscookie - läuft nach bis zu 30 Tagen ab |
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Entlassung
Ist für Ihre weitere Genesung ein stationärer Aufenthalt in unserer Klinik nicht mehr notwendig, wird Ihre behandelnde Spitalsärzt*in ein abschließendes Gespräch mit Ihnen führen und den Entlassungstermin bekannt geben.
Aufenthaltsbestätigung
Auf Wunsch bekommen Sie von uns zusätzlich eine Aufenthaltsbestätigung. Diese erhalten Sie von den Mitarbeiter*innen der Leitstelle während der Servicezeiten.
Unterstützung bei der Entlassung
Damit die Versorgung außerhalb unserer Klinik gut funktioniert, planen unsere Entlassungsmanager*innen zeitgerecht mit Ihnen Ihre Entlassung. Sie besprechen unter anderem die weiteren erforderlichen pflegerischen und/oder therapeutischen Maßnahmen bzw. wie diese organisiert werden können. Sie bieten zudem Hilfestellung bei diversen Anträgen (z.B. Pflegegeld) oder bei der Beantragung eines Pflege- bzw. Pensionist*innen-Heimplatzes. Weitere Unterstützungsangebote erfahren Sie bei Ihrer Entlassungsmanager*in.
Hier finden Sie den Kontakt zum Entlassungsmanagement.
Heimtransport
Bei medizinischer Notwendigkeit veranlassen unsere Mitarbeiter*innen den Heimtransport. In allen anderen Fällen ersuchen wir Sie, das Formular „Kostentragung bei Transporten“ zu unterschreiben und an der Leitstelle abzugeben. Dort erhalten Sie auch zusätzliche Informationen zur Kostenübernahme durch Ihren Sozialversicherungsträger bzw. welche Transportkosten Sie selbst zu zahlen haben.
Kostenbeitrag
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir verpflichtet, einen Kostenbeitrag für Ihren Spitalsaufenthalt zu verlangen. Er wird für maximal 28 Tage im Kalenderjahr eingehoben.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr sowie in besonderen Fällen (z. B. Geburt oder Organspende) entfällt der Kostenbeitrag. Nähere Informationen erhalten Sie an der jeweiligen Leitstelle bzw. im zentralen Patient*innen-Service, Magistrale, Ebene 3 neben der Hauptkassa.
Bitte bezahlen Sie den Kostenbeitrag am Entlassungstag:
An Ihrer Leitstelle können Sie nur mittels Kredit-/Bankomatkarte (während der Servicezeiten) bezahlen. Oder Sie begleichen die Rechnung an der Hauptkassa, Magistrale – Ebene 3, bar oder mittels Kredit-/Bankomatkarte (Montag bis Freitag werktags von 8 bis 14 Uhr).
Betreuung zu Hause
Falls Sie weitere Betreuung nach dem Krankenhausaufenthalt benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihr Stationsteam. Dieses kontaktiert für Sie die zuständige Entlassungsmanager*in.
Entlassungsbrief
Am Tag Ihrer Entlassung erhalten Sie von uns einen Entlassungsbrief mit den wichtigsten Informationen zu Ihrem Aufenthalt. Etwaige, zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegende Informationen werden schriftlich nachgereicht.
Teilen Sie uns bitte mit Formular „Übermittlung personenbezogener Daten“ mit, ob wir eine Kopie Ihres Entlassungsbriefs an Ihre einweisende bzw. weiterbehandelnde Ärzt*in senden sollen. Bei Bedarf kann der Entlassungsbrief auch einer weiterbetreuenden Pflegefachkraft oder Pflegeeinrichtung übermittelt werden.
Chefärztliche Bewilligung
Ist für Medikamente eine Chefärztliche Bewilligung notwendig, übernehmen unsere Mitarbeiter*innen die elektronische Antragstellung dafür. Sie erhalten die bewilligten Rezepte am Tag Ihrer Entlassung in der Klinik.
Für bewilligungsfreie Heilbehelfe/Hilfsmittel wie z.B. Krücken, Rollator und Blutzuckermessgerät stellen wir Ihnen eine Verordnung aus, die bei Vertragspartner*innen der Krankenkasse (z.B. Bandagist*innen, OptikerInnen, Orthopädieschuhmacher*innen) eingelöst werden kann. Wenn es für Ihre Heilbehelfe eine Bewilligung der Krankenkasse braucht, unterstützen wir Sie gerne bei der Einreichung hierfür.
Bei Bedarf ist ein Gespräch mit der Chefärzt*in möglich.
Chefärztliche Servicestelle Klinik Floridsdorf: Montag bis Donnerstag von 8 bis 14 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr, Verwaltungsgebäude 5. Stock, Aufzugsgruppe A. Telefonnummer: +43 1 27700 1390 oder +43 1 27700 1391.