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Wiener Gesundheitsverbund beschafft beste Medizintechnik im Interesse seiner PatientInnen

Vorwürfe der politisch motivierten Beschaffung völlig haltlos

Der Wiener Gesundheitsverbund ist verantwortlich für die Spitalsversorgung von knapp zwei Millionen Wienerinnen und Wienern. Knapp 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbringen täglich Spitzenleistungen in Medizin und Pflege. Dazu ist auch Medizintechnik auf höchstem technischen Standard notwendig. Das Unternehmen führt jährlich rund 60 Ausschreibungsverfahren durch – alle unter Einhaltung der strengen Regeln des Bundesvergabegesetzes.

Vorwürfe der politischen Einflussnahme völlig haltlos
Spitzenmedizin erfordert top-qualifiziertes medizinisches und pflegerisches Personal – und medizinische Geräte am letzten Stand der Technik. Die Beschaffungspolitik des Wiener Gesundheitsverbundes folgt dem Prinzip, die medizintechnische Ausstattung seiner Kliniken laufend auf dem höchsten technischen Standard zu halten. Im Interesse unserer Patientinnen und Patienten sind wir dazu verpflichtet, laufend die modernsten medizintechnischen Standards bieten zu können. Bei jedem Beschaffungsvorgang ist es unser oberstes Ziel, das jeweils beste am Markt verfügbare Gerät für die jeweilige Nutzung zu erhalten. Die Wienerinnen und Wiener haben einen Anspruch darauf. Dabei ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die strengen Regeln des Bundesvergabegesetzes eingehalten werden. Beleg für die hohe Qualität der Ausschreibungen des Wiener Gesundheitsverbundes ist die äußerst niedrige Zahl der erfolgten Einsprüche. Vor fünf Jahren wurde die letzte Ausschreibung im Bereich der Medizintechnik beanstandet – und letztlich vom zuständigen Landesverwaltungsgericht für gesetzeskonform erklärt.

Sauberes Verfahren: Beschaffung von Ultraschallgeräten für die Klinik Floridsdorf
Ein gutes Beispiel für die konsequente gesetzeskonforme Beschaffung von Medizintechnik im Wiener Gesundheitsverbund ist die Anschaffung neuer Ultraschallgeräte für die Klinik Floridsdorf. Dort wurde im Jahr 2020 der Bedarf an High-End-Geräten für den Bereich der Pränatalmedizin gemeldet. Hier geht es um die medizinische Versorgung der sensibelsten PatientInnen überhaupt, nämlich von noch ungeborenen Kindern, die ohne Spitzenmedizin oft geringe Überlebenschancen haben. Gerade hier entscheidet eine präzise Diagnostik sprichwörtlich über Leben und Tod. Entsprechend hoch sind zwangsläufig die Anforderungen an die nötigen Ultraschallgeräte. Diese wurden selbstverständlich von den Expertinnen und Experten aus dem betroffenen Bereich der Pränatalmedizin definiert.

Im Rahmen einer völlig transparenten und gesetzeskonformen Vergabe wurden diese technischen Anforderungen formuliert. Mittels einer Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung wurde der Markt darauf aufmerksam gemacht, dass geplant ist, einen bestimmten Auftrag an einen Bieter zu vergeben. Die anderen Anbieter ließen die gesetzlich vorgeschriebene Frist ungenutzt verstreichen. Den Auftrag erhielt somit jener Hersteller, der als einziger die hohen technischen Anforderungen an das benötigte Gerät erfüllen konnte. Diese Hightech-Geräte, deren Sonde Fehlbildungen des Herzens am noch ungeborenen Kind bereits in einem sehr frühen Stadium der Schwangerschaft feststellen kann, kommen im übrigen auch im Pränatalzentrum am Universitätsklinikum AKH zum Einsatz.